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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 19/24 (BFH) |
| §§: | EStG § 15 Abs. 4 Satz 3, EStG § 15 Abs. 4 Satz 4 |
| Schlagwörter | Warentermingeschäft, Sicherung, Biogasanlage, Verlustausgleich |
| Rechtsfrage: | Dienten die von der Klägerin getätigten Warentermingeschäfte in Form von Futurekontrakten auf Weizen und Körnermais der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der von ihr betriebenen Biogasanlage, so dass die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung für Termingeschäfte im Streitfall nicht eingreift? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 23.10.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 2/24 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 12 64 |