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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 19/24 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 4 Satz 3, EStG § 15 Abs. 4 Satz 4
Schlagwörter Warentermingeschäft, Sicherung, Biogasanlage, Verlustausgleich
Rechtsfrage: Dienten die von der Klägerin getätigten Warentermingeschäfte in Form von Futurekontrakten auf Weizen und Körnermais der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der von ihr betriebenen Biogasanlage, so dass die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung für Termingeschäfte im Streitfall nicht eingreift? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.10.2024
Vorinstanz/AZ: 3 K 2/24
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 12 64