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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 19/05
§§: EStG § 16 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Bürgschaft, Anteilsveräußerung, Aufgabeverlust, Rückwirkendes Ereignis
Rechtsfrage: Führen Aufwendungen für die spätere Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die im Zuge einer Anteilsveräußerung zugunsten des Erwerbers im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung eingegangen wurden, zu einem Aufgabeverlust i.S.v. § 16 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG und sind sie als rückwirkendes Ereignis gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.02.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 6050/01 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2008
Erledigungs-Az: IV R 72/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 72/05 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 28 07