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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 2/25 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 4 Satz 3 |
Schlagwörter | Arbeitnehmer, Befristung, Erste Tätigkeitsstätte, Entfernungspauschale |
Rechtsfrage: | Liegt bei Leiharbeitnehmern eine dauerhafte Zuordnung gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 Alternative 2 EStG (Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses) zu einer ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zum Personaldienstleister (Verleiher) wiederholt vor Ablauf der Befristung bei unverändertem Vertragsinhalt verlängert wird und jeweils eine Verlängerung der befristeten Zuordnung zu demselben Entleiher bei unverändertem Einsatzort erfolgt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 38/24 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 07 76 |