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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 82/06 |
§§: | EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, EStG § 50 a Abs. 4 Nr. 1, EStG § 18 |
Schlagwörter | Abzugssteuer, Künstler, Tänzerin, Ausland |
Rechtsfrage: | Keine Abzugssteuer auf Vergütung ausländischer Tänzerinnen wegen fehlender künstlerischer Darbietung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 6823/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1166 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.10.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 81, 82/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |