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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 25/24 (BFH) |
§§: | UmwStG § 20 Abs. 4, AO § 182 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Bindungswirkung, Einbringung, Mitunternehmeranteil, Wertansatz |
Rechtsfrage: | Umfasst die Regelungswirkung des § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 2002 eine materielle Bindungswirkung für den Ansatz eines Veräußerungsgewinns beim Einbringenden auch bei zwangsweise zu erhöhenden Ansätzen im Rahmen von Einbringungen eines Mitunternehmeranteils einer fortbestehenden Mitunternehmerschaft? Kommt bei der Einbringung von Mitunternehmeranteilen mit steuerlicher Rückwirkung einer gesonderten Feststellung des erhöhten Wertansatzes in einer Ergänzungsbilanz formelle Bindungswirkung nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO für die gesonderte Feststellung des Vorjahres zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 524/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 16 43 |