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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-223/25 (EuGH)
§§: EStG § 35 a Abs. 2, EStG § 35 a Abs. 3, EStG § 35 a Abs. 4, Freizügigkeitsabkommen Art. 1, Freizügigkeitsabkommen Art. 3, Freizügigkeitsabkommen Art. 7, Freizügigkeitsabkommen Art. 15
Schlagwörter EG, EU, Freizügigkeitsabkommen, Schweiz, Einkommensteuerermäßigung, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Haushalt
Rechtsfrage: Sind Art. 1, 2, 7 und 15 des Abkommens zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I des Abkommens dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaates über die Gewährung einer Einkommensteuerermäßigung für in einem Haushalt erbrachte oder ausgeübte Dienst- und Handwerkerleistungen entgegenstehen, nach der die Steuerermäßigung nur gewährt wird, wenn die begünstigten Leistungen in einem in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt ausgeübt oder erbracht werden, sie damit jedoch im Mitgliedstaat tätigen Arbeitnehmern aus der Schweiz bei einer Dienstleistungserbringung in ihrem Haushalt in der Schweiz verwehrt wird?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.02.2025
Vorinstanz/AZ: 7 K 1204/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 06 12