
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 6/22 (BFH) |
§§: | EStG § 15 b, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Steuerstundungsmodell, Verlustausgleich, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufgabe, Gleichheitsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Greift die Verlustabzugs- und -ausgleichsbeschränkung des § 15 b EStG nicht ein, soweit Verluste - im Streitfall infolge der Betriebsaufgabe der Gesellschaft nach Veräußerung ihres gesamten Betriebsvermögens durch den Insolvenzverwalter - nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden können? Ist die Vorschrift auf Verluste aus dem steuerlichen Sonderbetriebsvermögen bereits dem Grunde nach nicht anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 348/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 09 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.11.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 6/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 03 34 |