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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-516/21 (EuGH) | 
| §§: | RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 2 Buchst. c, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. l | 
| Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Vermietung, Betriebsvorrichtung | 
| Rechtsfrage: | Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gemäß Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL - nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch - die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer zwischen denselben Parteien erfolgenden Gebäudeverpachtung (und als Nebenleistung zu dieser) nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfrei ist? | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.05.2021 | 
| Vorinstanz/AZ: | V R 22/20 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 13 49 | 
| Erledigendes Gericht: | EuGH | 
| Erledigungs-Datum: | 04.05.2023 | 
| Erledigungs-Az: | Rs C-516/21 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 08 10 | 
