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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 64/08 (BFH) |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1615 l Abs. 3, BGB § 1609 Abs. 2, SGB XI § 20 Satz 1 |
Schlagwörter | Unterhalt, Opfergrenze, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | In welcher Höhe können Unterhaltszahlungen an den Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft mit gemeinsamem Kind berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltleistende selbst nur über ein geringes verfügbares Nettoeinkommen verfügt? - Ist wegen Wegfalls des Nachrangs in § 1615 l Abs. 3 BGB zum 1.1.2008 bei der nichtehelichen Kindesmutter auch für die Vergangenheit die Opfergrenzenregelung nicht mehr anzuwenden, so dass die Hälfte des dem Partner zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens bis zum Höchstbetrag abzugsfähig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.05.2008 |
Vorinstanz/AZ: | IV 700/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 03 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 64/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 67 |