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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 35/23 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 14 Abs. 1, BewG § 14 Abs. 4 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Kapitalwert, Vervielfältiger, Zinssatz |
Rechtsfrage: | Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 8.7.2021 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8 % anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5 % zu ermitteln? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.05.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2064/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 04 42 |