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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 1/25 (BFH)
§§: GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. b
Schlagwörter Gewerbesteuer, Steuerbefreiung, Krankenhaus, Heilberufliche Tätigkeit, Krankentransport
Rechtsfrage: Fallen die vom Betreiber einer Reha-Klinik erzielten Erträge aus einem Patientenfahrservice, der die Patienten von deren Wohnung oder einem Heimatkrankenhaus abholt und nach Abschluss der Reha-Maßnahme wieder nach Hause bringt, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG, weil insoweit keine heilberufliche Tätigkeit vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.11.2024
Vorinstanz/AZ: 12 K 817/19 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 04 61