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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 23/21 (BFH) |
§§: | EStG § 15, AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2 Satz 1, AO § 162 Abs. 2 Satz 2, AO § 158, AO § 146 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schätzungsbefugnis, Richtsatzsammlung, Kassenbuchführung, Ordnungsmäßigkeit der Buchführung |
Rechtsfrage: | Besteht eine Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO auch dann, wenn zwar gravierende formelle Mängel der Buchführung bestehen, der Steuerpflichtige aber meint nachweisen zu können, dass sich derartige Mängel nicht auf die Erfassung der Einnahmen ausgewirkt hätten bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht hätten auswirken können? Stellt die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen eine taugliche Schätzungsmethode dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.03.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1862/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 21 13 |