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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 2/23 (BFH) |
§§: | AO § 110 Abs. 1, AO § 355 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wiedereinsetzung, Verschulden, Sorgfaltspflicht, E-Mail, Einspruchsfrist, Steuerberater |
Rechtsfrage: | Ist die Anforderung einer Lesebestätigung bei Einlegung eines Einspruchs per E-Mail für die Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist notwendig, weil nur in diesem Fall der absendende Steuerberater seinen Kontrollpflichten in ausreichendem Maße nachkommt und die Frist ohne Verschulden versäumt hat (vergleichbare Sorgfaltspflichten wie nach der BGH-Rechtsprechung zum E-Mail-Verkehr zwischen Anwälten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.01.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 744/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 21 21 |