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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 20/24 (BFH) |
§§: | KStG § 7 Abs. 4 Satz 3, KStG § 8 c Abs. 1 Satz 1, KStG § 14, EStG § 4 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, AO § 5, EStDV § 8 b Satz 2 |
Schlagwörter | Organschaft, Verlustabzug, Abweichendes Wirtschaftsjahr, Ermessen |
Rechtsfrage: | Körperschaftsteuer: Ermessensreduzierung auf Null hinsichtlich der Zustimmung zur Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr, auch wenn der alleinige Grund für die Umstellung die Nutzung von im Rahmen einer Organschaft entstandenen Verlusten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.08.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 864/21 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 17 73 |