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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 24/17 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 5 Satz 2 |
Schlagwörter | Bewirtung, Betriebsausgabe, Beschränkung |
Rechtsfrage: | Sind die Aufwendungen eines Betreibers von Autobahnraststätten für die kostenlose Bewirtung von Busfahrern, die diese Raststätten mit einem mit potentiellen Kunden gefüllten Bus ansteuern, nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränkt als Betriebsausgabe abziehbar oder ist die Rückausnahme des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 11255/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1157 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 15 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.04.2018 |
Erledigungs-Az: | X R 24/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 13 90 |