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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 7/23 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze
Rechtsfrage: Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze i.S. von § 17 EStG von 10 auf 1% - Keine veranlagungszeitraumbezogene Betrachtungsweise bei der Ermittlung der maßgeblichen Beteiligungsquote in den letzten fünf Jahren? - Das Revisionsverfahren wurde bisher unter IX R 19/12 geführt und war dort ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 364/13. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde mit dortigem Beschluss vom 06.01.2023 - 2 BvR 364/13 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Aussetzungsgrund für das Revisionsverfahren IX R 19/12 ist damit entfallen. Das Revisionsverfahren wird unter IX R 7/23 fortgeführt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.02.2012
Vorinstanz/AZ: 12 K 10250/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 18 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.06.2023
Erledigungs-Az: IX R 7/23 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: IX R 19/12 - Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 10 76