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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 18/20 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1 |
Schlagwörter | Zinsen, Zufluss, Gutschrift, Verfügungsmacht |
Rechtsfrage: | Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparguthaben: Wann sind Bonuszinsen, die über die Laufzeit des Bausparvertrags auf einem separaten Konto angesammelt und erst bei Auszahlung des Guthabens auf das Bausparkonto umgebucht worden sind, dem Kläger zugeflossen? Kommt es darauf an, ob der Kläger den Vertrag allein als renditestarke Kapitalanlage betrachtet und die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens von vornherein nicht angestrebt hatte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 242/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 20 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.11.2022 |
Erledigungs-Az: | VIII R 18/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 03 46 |