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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 68/10 (BFH)
§§: AO § 171 Abs. 3, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 4 a Buchst. c, AO § 170, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8
Schlagwörter Haushaltsfreibetrag, Ablaufhemmung, Festsetzungsverjährung, Anlaufhemmung, Antragsveranlagung, Pflichtveranlagung
Rechtsfrage: Löst ein Antrag auf Übertragung des Haushaltsfreibetrags i.S. des § 46 Abs. 2 Nr. 4 a Buchst. c EStG a.F. als Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO eine Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist aus? Ist aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung sowie auf Grund der mit dem JStG 2008 geschaffenen gesetzlichen Sonderregelungen zur Antragsveranlagung eine Einkommensteuerveranlagung in Pflichtveranlagungsfällen auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist vorzunehmen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 24.03.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 1691/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 09 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.03.2012
Erledigungs-Az: VI R 68/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 21 22