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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 60/05 |
§§: | UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 10 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Leistungsaustausch, Entgelt, Zahlungen, EG, Umsatzsteuer, Krankheit, Krankenhaus |
Rechtsfrage: | Ist für das Vorliegen einer Entgeltzahlung im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG eine unmittelbare Verknüpfung zwischen der Entgeltzahlung und der Leistungserbringung erforderlich? Liegt eine solche Verknüpfung vor, wenn eine GmbH -satzungsgemäß-- allein zu dem Zweck tätig ist, für ihre Gesellschafter die ihnen nach § 17 b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes obliegende Pflicht zur Entwicklung, Einrichtung und Pflege eines Vergütungssystems für die allgemeinen vollstationären und teilstationären Krankenhausleistungen zu erfüllen und die von den Gesellschaftern geleisteten Zahlungen die GmbH nur ganz allgemein in die Lage versetzen sollen, die auf sie ausgelagerten Aufgaben der Gesellschafter zu erfüllen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2550/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 00 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.12.2007 |
Erledigungs-Az: | V R 60/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 17 97 |