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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 556/24 (BVerfG) |
§§: | FGO § 123 Abs. 1, AO § 228, AO § 232, EStG § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, EStG § 50 a Abs. 4 Satz 2, EStG § 50 a Abs. 4 Satz 3, EStG § 50 a Abs. 4 Satz 4, EStG § 50 a Abs. 5 Satz 5, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Abzugsteuer, Abzugsverbot, Ausland, ausländische Künstler, Gewinnerzielungsabsicht, Gleichheitssatz, Inland, Künstlerische Darbietung, Quellensteuer, Steuerabzug, Steuerabzugsverfahren, Steuergerechtigkeit, Verfassung, Klageänderung, Zahlungsverjährung |
Rechtsfrage: | Unzulässige Klageänderung während des Revisionsverfahrens - Zahlungsverjährung vor Klageerhebung - Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler - Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit des Steuerabzugs - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2023 |
Vorinstanz/AZ: | I R 8/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 04 80 |