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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 70/01 | 
| §§: | KStG 1995 § 8 Abs. 3 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Tantieme, Fremdvergleich, verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdgeschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer | 
| Rechtsfrage: | Erwirbt ein Fremdgeschäftsführer die Anteile an der von ihm geleiteten GmbH, sind bei der anschließenden Änderung der Tantiemevereinbarung dann die Grundsätze des Fremdvergleichs zu beachten? | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.12.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 564/99 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1068 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 25 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.05.2002 | 
| Erledigungs-Az: | I B 70/01 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 36/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 9.7.2003 - I R 36/02 (NV) | 
