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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 28/20 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 5 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 2, BGB § 397, BGB § 398
Schlagwörter Genussrecht, Gesellschafterforderung, Verzicht, Gewinnverwirklichung, Bilanzierung
Rechtsfrage: Lag im Streitfall ein teilweiser Verzicht auf eine Genussrechtsforderung gegenüber der KG (Klägerin) oder ein Forderungsverkauf unter Nennwert an die Gesellschafter der KG vor? Führt der Vorgang unmittelbar zu einem steuerpflichtigen Ertrag bei der KG, oder sind die steuerlichen Folgen erst bei der Vollbeendigung der Gesellschaft bzw. beim Austritt der Gesellschafter zu ziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 07.10.2020
Vorinstanz/AZ: 1 K 2191/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 18 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2023
Erledigungs-Az: IV R 28/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 01 31