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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 18/03 |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Spekulationsgeschäft, Wohneigentum, Eigene Wohnzwecke |
Rechtsfrage: | Veräußerung von selbstgenutzten Wohneigentum innerhalb der Spekulationsfrist - Wann liegt eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" i.S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vor - Ab wann kann von einem Bezug einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bei einer allmählichen Verlagerung des Hausstandes ausgegangen werden und reicht es hierfür aus, dass vor der geplanten endgültigen Verlagerung die neu erworbene Wohnung gelegentlich genutzt wird, bei gleichzeitiger Beibehaltung des bisherigen Hausstandes und Nichtdurchführung des eigentlich geplanten Umzugs in die neue Wohnung wegen überraschender schwerer Erkrankung des Ehepartners? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3507/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 539 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.01.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 18/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 17 32 |