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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 12/19 (BFH)
§§: SchwarzArbG § 2, MiLoG § 20, RL 96/71/EG, AEntG § 1
Schlagwörter Arbeitnehmer, Mindestlohn, Ausland, Prüfung, Entsendung, Zuständigkeit
Rechtsfrage: Ist die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf ein ausländisches (hier polnisches) Transportunternehmen mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar? Sind bejahendenfalls die nach polnischem Recht gezahlten Tagegelder und Übernachtungspauschalen auf den Mindestlohn anzurechnen? Sind die Zollbehörden für den Erlass von Prüfungsverfügungen nach dem Mindestlohngesetz zuständig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.01.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 1174/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 02 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2020
Erledigungs-Az: VII R 12/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 06 72