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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 25/22 (BFH)
§§: AO § 175 b
Schlagwörter Bestandskraft, Änderung, Mitteilung, Zeitpunkt, Veranlagung
Rechtsfrage: Kann ein bestandskräftiger Steuerbescheid nach § 175 b AO geändert werden, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung die erforderlichen Angaben für die Einbeziehung der Leibrente in seine Einkommensbesteuerung bereits korrekt erklärt wurden, das Finanzamt diese aber wegen der zu diesem Zeitpunkt noch nicht übermittelten Rentenbezugsmitteilungen nicht berücksichtigte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.10.2022
Vorinstanz/AZ: 2 K 123/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 12 15