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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 43/03 |
§§: | FGO § 56, EStG § 33 a Abs. 1 Satz 1, BGB § 1602 |
Schlagwörter | Wiedereinsetzung, Unterhalt |
Rechtsfrage: | 1. Wiedereinsetzungsgründe (die Revisionsbegründung blieb trotz Anweisung der Aufgabe zur Post und des Hinweises auf deren Wichtigkeit durch einen nicht klärbaren Umstand im Wagen der zuverlässigen Bürokraft liegen) ausreichend dargelegt? - 2. Inwieweit setzt die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person eine zivilrechtliche Bedürftigkeit des Empfängers im Sinne § 1602 BGB voraus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 28.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 4897/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1167 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 34 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.01.2005 |
Erledigungs-Az: | III R 43/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 32 19 |