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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 13/23 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG § 3 Nr. 5
Schlagwörter Anteilsübertragung, Anteilsvereinigung, Grunderwerbsteuer, Familie
Rechtsfrage: Führt nur die erstmalige Überschreitung der 95 % (heute 90%) Grenze im Familienbund zu einer Grunderwerbsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, oder auch die erneute Überschreitung nach einem Unterschreiten? Ist § 3 Nr. 5 auch auf Erwerbsvorgänge des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.04.2023
Vorinstanz/AZ: 5 K 1503/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 02 32