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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-354/23 (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Investitionsbeihilfen
Rechtsfrage: Ist die Rahmenregelung der EU für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 (ABl EU 2014 Nr. C 204 S. 1), insbesondere deren Rn. 135, 136, 137 und 144 Buchst. a, dahin auszulegen, dass nur dann Investitionsbeihilfen zur Deckung der Kosten für die Errichtung, den Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen vorliegen, wenn der Subventionsempfänger selbst auch Eigentümer der unbeweglichen Gegenstände, auf die sich die Kosten beziehen, ist oder wird?
Vorinstanz: College van Beroep voor het bedrijfsleven (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 314 S. 5
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache