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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-60/23 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 14 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 15 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Kraftfahrzeug, Aufladen, Ladestation, Strom, Lieferung, Elektrofahrzeug
Rechtsfrage: 1. Stellt eine Leistung an den Nutzer eines Elektrofahrzeugs, die im Aufladen des Fahrzeugs an einer Ladestation besteht, eine Lieferung eines Gegenstands nach Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie dar? - 2. Falls Frage 1 bejaht wird, ist dann eine solche Lieferung in allen Abschnitten der Transaktionskette, in die ein zwischengeschaltetes Unternehmen eingebunden ist, als gegeben anzunehmen, wenn die Transaktionskette in jedem Abschnitt mit einem Vertrag einhergeht, aber nur der Nutzer des Fahrzeugs über Umstände wie die Menge, den Zeitpunkt und den Ort der Aufladung sowie die Art der Verwendung der Elektrizität entscheiden kann?
Vorinstanz: Högsta förvaltningsdomstol (Schweden)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 127 S. 23