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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 22/21 |
§§: | UStG § 3 Abs. 1, UStAE Abschn. 2.5 Abs. 7 Satz 3, RL 2006/112/EG Art. 14 Abs. 2, KWKG § 4 Abs. 3 a |
Schlagwörter | Lieferung, Strom, Blockheizkraftwerk, Verfügungsmacht, dezentraler Verbrauch |
Rechtsfrage: | Frage des Vorliegens einer Lieferung von in einem BHKW erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom: Liegt eine umsatzsteuerliche Lieferung von in einem Blockheizkraftwerk erzeugtem und dezentral verbrauchtem Strom i.S. des § 3 Abs. 1 UStG an den Netzbetreiber auch dann nicht vor, wenn eine Verpflichtung des Netzbetreibers zur Zahlung des KWK-Zuschlags nach § 4 Abs. 3 a KWKG 2009 bestand und dieser von dem Anlagenbetreiber auch in Anspruch genommen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2943/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.05.2023 |
Erledigungs-Az: | V R 22/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 13 04 |