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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 27/24 (BFH) |
§§: | GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, VergnStG BR |
Schlagwörter | Vergnügungssteuer, Berufsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz, Spielbank |
Rechtsfrage: | 1. Verletzt die Erhebung der Vergnügungssteuer das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG? - 2. Liegt in der höheren Gesamtsteuerbelastung eines Spielhallenbetreibers im Vergleich zum Betreiber der öffentlichen Spielbank in Bremen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 04.09.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 88/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 14 89 |