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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 34/23 (BFH) |
§§: | BrStV § 13 Abs. 2, BranntwMonG § 152 Abs. 2 Nr. 4, BranntwMonG § 153 Abs. 3 Satz 1 |
Schlagwörter | Branntweinsteuer, Steuerentstehung, Anzeige, Vernichtung |
Rechtsfrage: | Branntweinsteuer - Vernichtung von vergälltem und unvergälltem Alkohol ohne vorherige Vernichtungsanzeige - Steuerentstehungstatbestand der zweckwidrigen Verwendung: Darf eine Vernichtungsanzeige nach § 13 Abs. 2 der Branntweinsteuerverordnung verlangt werden, wenn es sich bei den zu vernichtenden Erzeugnissen um "Restmengen" vergällten Alkohols im Sinne der Verwaltungsvorschrift E-VSF V 23 10-8-1 handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 26/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 00 51 |