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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 28/22 (BFH)
§§: KiStG BY Art. 3 Abs. 3
Schlagwörter Kirchensteuer, Steuerpflicht, Wiederaufnahme, Mitglied
Rechtsfrage: Kann eine Wiederaufnahme gemäß § 8 KGliedG 1965 eines gemäß § 7 Abs. 1 KGliedG 1965 aus der Kirche Ausgetretenen auch dann wirksam gemäß den maßgeblichen innerkirchlichen Regelungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern erfolgen, wenn der Wiederaufzunehmende seinen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme nicht in Bayern, sondern in einem anderen Bundesland hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.12.2021
Vorinstanz/AZ: 1 K 1872/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 12 19
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: I R 2/22