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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 15/17 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 3 Satz 2, EStG § 16 Abs. 2 Satz 1, EStG § 16 Abs. 3 Satz 7, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Betriebsaufgabe, Arbeitszimmer, Buchwert, Absetzung für Abnutzung, Abzugsbeschränkung |
Rechtsfrage: | Ist bei Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit der Buchwert eines im Betriebsvermögen befindlichen häuslichen Arbeitszimmers um die bis zur Betriebsaufgabe angefallenen AfA-Beträge zu erhöhen, soweit diese wegen der Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG zu keiner Minderung des laufenden Gewinns geführt hatten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.02.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1282/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 17 00, SIS 17 26 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.06.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 15/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 15 55 |