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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 34/02 |
§§: | BerlinFG § 17 Abs. 2, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Berlin-Darlehen, Fondsgesellschaft, Treuhänder, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Steuerermäßigung gemäß § 17 Abs. 2 BerlinFG für die Hingabe von Darlehen bei einem "Kombi-Fonds-Modell". Wirksame Verpflichtung des Fonds aus den Darlehensverträgen (Vertragsabschluss im Namen des Fonds oder als Treuhänder; Vertretungsmacht; Haftungsbeschränkung)? Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO 1977? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3010/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 16 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 34/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 17 49 |