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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 15/22 (BFH)
§§: InvStG § 56 Abs. 2, InvStG § 56 Abs. 3, InvStG § 20 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Freistellung, Aktienfonds, Veräußerung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Sind die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig, auch soweit die Steuerlast den tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.09.2022
Vorinstanz/AZ: 15 K 2594/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 21 02