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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 32/22 (BFH)
§§: AO § 191 Abs. 1 Satz 1, AO § 323 Satz 1, AO § 218 Abs. 1, InsO § 301 Abs. 2
Schlagwörter Duldungsbescheid, Vollstreckung, Hypothek, Insolvenz, Restschuldbefreiung
Rechtsfrage: Dürfen Finanzbehörden auch dann noch einen Duldungsbescheid im Sinne der §§ 323 Satz 1, 191 Abs. 1 Satz 1 AO gegen den Grundstückseigentümer erlassen, wenn dem Schuldner der persönlichen Forderung, die durch eine (Zwangssicherungs-)Hypothek besichert ist, nach durchlaufenem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde? Kann eine systematische Auslegung dieser Vorschriften im Lichte des § 301 Abs. 2 InsO erfolgen (Akzessorietät zwischen Forderung und Hypothek)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.08.2022
Vorinstanz/AZ: 13 K 18/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 16 66