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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 37/20 (BFH) | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 | 
| Schlagwörter | Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Ferienwohnung, Überlassung | 
| Rechtsfrage: | Abziehbarkeit von Betriebsausgaben bei Überlassung von Ferienwohnungen durch einen Lohnsteuerhilfeverein an seine selbständigen Beratungsstellenleiter: Genügt die abstrakte Belegenheit einer Einrichtung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG an einem Ort des Betriebs, um das Abzugsverbot auszuschließen oder muss der Betrieb auch von den untergebrachten Gästen - über die Schlüsselabholung hinaus - aufgesucht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 10.11.2020 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 8008/19 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 00 37 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 24.05.2023 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 37/20 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 15 34 | 
