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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 39/22 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e, GewStG § 7 Satz 1, HGB § 247 Abs. 2
Schlagwörter Gewerbesteuermessbetrag, Hinzurechnung, Miete, Arbeitnehmer, Anlagevermögen
Rechtsfrage: Handelt es sich bei zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemieteten Unterkünften um (fiktive) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens? Ist eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.09.2022
Vorinstanz/AZ: 3 K 1352/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 12 90