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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 35/10 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 a Abs. 8 |
Schlagwörter | Aktie, Arbeitslohn, Freigrenze |
Rechtsfrage: | Gratisaktie als Arbeitslohn: Findet die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG (1999) von 50 DM auch auf die unentgeltliche Überlassung einer Gratisaktie an Arbeitnehmer Anwendung oder wird die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG (1999) durch die Sonderregelung des § 19 a Abs. 8 EStG verdrängt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4569/07 L |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 20 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.07.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 35/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 29 43 |