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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-671/22 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeit, staatliche Beihilfe, Portugal
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt,- die Art. 1 und 4 bis 6 des Beschlusses (EU) 2022/1414 der Kommission vom 4.12.2020 über die von Portugal durchgeführte Beihilferegelung SA.21259 (2018/C) (ex-2018/NN) zugunsten der Freizone Madeira (Zona Franca da Madeira, ZFM) - Regelung III für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission sämtliche Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 15 S. 44