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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 3/15 (BFH)
§§: EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 4, AO § 191 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 38 Abs. 2
Schlagwörter Lohnsteuerhaftung, Arbeitgeber, Haftungsschuld, Akzessorietät, Steuerschulden, Arbeitnehmer, Festsetzungsverjährung, Ablaufhemmung
Rechtsfrage: Kann ein Arbeitgeber gemäß § 42 d Abs. 1 Nr. 1 EStG für (unstreitig) zu niedrig einbehaltene Lohnsteuer im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung unter Berücksichtigung der Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO noch als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, soweit die zugrunde liegende Steuerschuld der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber diesen nach § 191 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AO nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der für die Arbeitnehmer maßgeblichen Festsetzungsfrist auch nicht mehr festgesetzt werden kann? (Geltung der Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO auch bezüglich des der Haftung zugrunde liegenden Steueranspruchs?) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.11.2014
Vorinstanz/AZ: 8 K 2038/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 437
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2016
Erledigungs-Az: VI R 3/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet