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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 39/19 (BFH) |
| §§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 1 Buchst. d, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Selbständige Arbeit, Rundfunk, Mutterschaftsgeld, Steuerbefreiung, Gleichheit |
| Rechtsfrage: | Ist eine dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld angelehnte Zahlung, die im Rahmen eines arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses zufließt, aus dem unstreitig Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt werden, steuerbar bzw. aufgrund analoger Anwendung des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG unter Progressionsvorbehalt steuerfrei? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 12.09.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 1378/18 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 20 25 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.09.2022 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 39/19 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 00 86 |