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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 6/23 (BFH)
§§: AO § 89 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verbindliche Auskunft, Gebühr, Umwandlung, Antragsteller
Rechtsfrage: Ist, wenn mehrere Personen eine verbindliche Auskunft betreffend denselben Sachverhalt - hier ein mehrstufiges Umwandlungsverfahren - beantragen und daraufhin das Finanzamt wort- und inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte an jeden Antragsteller erteilt, gegen jeden Antragsteller eine Auskunftsgebühr festzusetzen, oder hat ein gemeinsamer Gebührenbescheid gegen alle Antragsteller als Gesamtschuldner zu ergehen? Ist der Anwendungsbereich von § 89 Abs. 3 Satz 2 AO auf die in § 1 Abs. 2 StAuskV genannten Fallgruppen beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.02.2023
Vorinstanz/AZ: 6 K 1330/20 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 06 27