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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 15/21 (BFH) |
§§: | GG Art. 12 Abs. 1, DVStB § 24 Abs. 2, DVStB § 29 |
Schlagwörter | Steuerberaterprüfung, Ordnungsmäßigkeit, Bewertung |
Rechtsfrage: | Steuerberaterprüfung: 1. Genügt § 24 Abs. 2 DVStB dem prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit obwohl darin lediglich eine Mindestzahl an Prüfern festgelegt ist und nicht die konkrete Anzahl der Prüfer? - 2. Ist das Überdenkungsverfahren ein Verwaltungsverfahren, an dessen Ende ein Verwaltungsakt steht und ist mit diesem Verwaltungsakt somit das Verfahren abgeschlossen? - 3. Kann aufgrund eines FG-Beschlusses ein zweites Überdenkungsverfahren durchgeführt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 264/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 08 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.11.2023 |
Erledigungs-Az: | VII R 15/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zum Teil begründet - insoweit Aufhebung des FG-Urteils - Revision zum Teil unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 04 92 |