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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 32/22 (BFH) |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erwerb, Gegenleistung, Wohnungsrecht, Nießbrauch |
Rechtsfrage: | Veräußerung von Grundbesitz unter Fortbestand der bereits bestehenden dinglichen Belastungen (Wohnungsrecht und Nießbrauch). Stellt der Wert des Wohnungs- und Nießbrauchsrechts eine dauernde Last i.S. von § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG und danach keine Gegenleistung i.S. von § 8 Abs. 1 GrEStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.07.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2500/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 04 78 |