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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 38/08 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 5 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Ausbildungskosten, Studiengebühr |
Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Sind die neben den Studiengebühren zu zahlenden "Üblichen Semestergebühren" keine besonderen Ausbildungskosten (vgl. DA-FamEStG DA 63.4.2.8. Abs. 2 Satz 2), da sie als Mischkosten nicht aufgeschlüsselte Einzelposten beinhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4245/07 Kg |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 38/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 37 57 |