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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 27/21 (BFH) | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 4 a, EStG § 8 Abs. 2 Satz 3 | 
| Schlagwörter | Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Bauleiter, Verpflegungsmehraufwand, Geldwerter Vorteil, Nachweis | 
| Rechtsfrage: | Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: Bauleiter; insbesondere Zuordnungsentscheidung mit der Verpflichtung zur Wahrnehmung von mindestens einmal wöchentlichen Besprechungsterminen am Sitz des Arbeitgebers)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern | 
| Vorinstanz/Datum: | 24.11.2021 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 6/20 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 01 32 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 14.09.2023 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 27/21 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 17 99 |