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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 35/23 (BFH)
§§: EStG § 2 a Abs. 2 Satz 2, EStG § 2 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, EStG § 2 a Abs. 2 Satz 1, EStG § 17
Schlagwörter Verlustausgleich, Drittstaat, Auflösungsverlust, Liquidation
Rechtsfrage: Kann eine aktive Tätigkeit einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft im Sinne von § 2 a Abs. 2 EStG nicht für solche Zeiträume nachgewiesen werden, in denen die Kapitalgesellschaft wegen einer Liquidation keine Tätigkeit mehr entfaltet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.04.2023
Vorinstanz/AZ: 11 K 2345/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 12 83