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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 3/24 (BFH) |
§§: | BGB § 2100, BGB § 1939, BGB § 2147, BGB § 2139, ErbStG § 6, ErbStG § 10 Abs. 5 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nacherbe, Vermächtnis, Nachlassverbindlichkeit |
Rechtsfrage: | Kann der Vorerbe den erbschaftsteuerlichen Erwerb seinen Nacherben durch testamentarische Anordnung von Vermächtnissen belasten und sind derartige - vom Vorerben angeordnete - Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten beim Erwerb des Nacherben abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 379/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 04 43 |