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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 55/23 (BFH) |
§§: | AO § 233 a, DBA-Singapur Art. 25 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Verständigungsverfahren, Erstattungszinsen |
Rechtsfrage: | 1. Inwieweit kann ein Steuerpflichtiger nach deutschem (Steuer-)Recht gegenüber der Finanzbehörde wirksam auf seinen Anspruch auf Erstattungszinsen gemäß § 233 a AO verzichten? Kann ein Verzicht wirksam sogar bereits vor Entstehung des Zinsanspruchs erklärt werden? - 2. Kann in einer zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarung mit bindender Wirkung vereinbart werden, dass der dem Steuerpflichtigen in Umsetzung der Vereinbarung in Deutschland zustehende Erstattungsbetrag in Abweichung von § 233 a AO nicht verzinst wird? - 3. Darf die Vermeidung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung durch Umsetzung einer zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarung an den vollständigen Verzicht des Steuerpflichtigen auf Erstattungszinsen gekoppelt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3403/19 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 19 85 |