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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 53/23 (BFH) |
§§: | KStG § 8 c Abs. 1 Satz 1, KStG § 8 c Abs. 1 Satz 3, EStG § 10 d Abs. 2, GewStG § 10 a Satz 10 |
Schlagwörter | Verlustabzug, Schädlicher Beteiligungserwerb |
Rechtsfrage: | Kein schädlicher Beteiligungserwerb im Sinne des § 8 c Abs. 1 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. vom 11.12.2018, wenn der Beteiligungserwerb nicht zu einem change of control innerhalb der Körperschaft führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2166/21 K, G, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 16 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.07.2024 |
Erledigungs-Az: | I R 53/23 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 25.7.2024) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |