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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-601/23 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Kapitalverkehrsfreiheit, Spanien, Dividende, Quellensteuer, Erstattung
Rechtsfrage: Ist der den freien Kapitalverkehr betreffende Art. 63 AEUV dahin auszulegen, dass es dieser Vorschrift zuwiderläuft, dass das Königreich Spanien und insbesondere die steuerlich autonome historische Provinz Bizkaia auf Gebietsfremde zwar den gleichen Prozentsatz wie auf Gebietsansässige anwenden, Gebietsfremden jedoch die bei der Ausschüttung von Dividenden durch ein gebietsansässiges Unternehmen einbehaltene Quellensteuer - die diese nach dem Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung nicht neutralisieren können - nicht erstatten, während diese Quellensteuer Gebietsansässigen, die in dem Geschäftsjahr auch Verluste haben, vollständig erstattet wird?
Vorinstanz: Tribunal Superior de Justicia del País Vasco (Spanien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/532