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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-79/21 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Frankreich |
Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss (EU) der Beklagten vom 2.8.2019 zur staatlichen Beihilfe SA.47867 2018/C (ex 2017/FC), die Ryanair und Airport Marketing Services von Frankreich erhalten haben, für nichtig zu erklären und - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 110 S. 35 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs T-79/21 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 11 55 |