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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 18/22 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2, EStG § 15 a, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Vermögensverwaltung, Abfärbetheorie, Beteiligungseinkünfte, Bagatellgrenze |
Rechtsfrage: | Führen gewerbliche Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze stets zur Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in solche aus Gewerbebetrieb? Folgt daraus die Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.05.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 26/20 E, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 12 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.07.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 18/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 13 43 |