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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 19/21 (BFH)
§§: AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 181 Abs. 5, AO § 174 Abs. 3, AO § 174 Abs. 4
Schlagwörter Feststellungsbescheid, Änderung, Feststellungsfrist, Folgebescheid, Festsetzungsverjährung
Rechtsfrage: Setzt der Erlass eines Feststellungsbescheids im Anwendungsbereich des § 181 Abs. 5 AO die abschließende Feststellung voraus, für welche Folgesteuern welcher Feststellungsbeteiligter der Feststellungsbescheid Bindungswirkung entfaltet und für welche Steuern welcher Feststellungsbeteiligter die Festsetzungsfrist noch offen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 15.06.2021
Vorinstanz/AZ: 8 K 1764/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 14 53