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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 4/23 (BFH) |
§§: | AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 125 Abs. 1 |
Schlagwörter | Feststellungsbescheid, Personengesellschaft, Erlöschen, Inhaltsadressat, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Ist ein an eine durch Anwachsung auf den letzten verbliebenen Gesellschafter vollbeendete, nicht mehr existierende Personengesellschaft adressierter Gewinnfeststellungsbescheid unbestimmt und nichtig, oder genügt es, wenn die von den Feststellungen betroffenen Gesellschafter und die ihnen zugerechneten Besteuerungsgrundlagen aus dem Bescheid ersichtlich sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1936/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 08 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.10.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 4/23 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 00 13 |