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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 50/22 (BFH) |
§§: | ErbStG § 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Liechtenstein, Stiftung, Erbfall, Rente |
Rechtsfrage: | Gehört zum Nachlass der Erblasserin ein ihr als Erstbegünstigte zugestandener Rentenanspruch aus einer liechtensteinischen Stiftung, sodass der Übergang des Rentenanspruchs auf die Nachbegünstigte der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 06.09.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2720/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 03 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 50/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 06 31 |