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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1718/24 (BVerfG) |
§§: | FGO § 52 d Satz 2, FGO § 52 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | elektronischer Rechtsverkehr, besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach, elektronisch, Steuerberater, Klageeinreichung, sicherer Übermittlungsweg, Nichtbenutzung, Zeitpunkt, Stichtag, Wiedereinsetzung, Registrierungsbrief, Steuerberaterplattform |
Rechtsfrage: | Verpflichtung von Steuerberatern ab dem 1.1.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.2024 |
Vorinstanz/AZ: | I S 1/24 und I B 28/23 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 23.06.2025 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1718/24 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde begründet - Aufhebung des Urteils des FG und des Beschlusses des BFH über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde und Zurückverweisung der Sache an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 10 61 |