
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 1/22 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 24 b, EStG § 64 Abs. 2, EStG § 31 Satz 4 |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Entlastungsbetrag, Alleinerziehende, Getrenntleben |
Rechtsfrage: | 1. Ist bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig? - 2. Steht im Falle einer fehlenden Bestimmung der Eltern, die das paritätische Wechselmodell praktizieren, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende demjenigen zu, welcher das Kindergeld bezieht? Besteht bei § 24 b EStG eine Regelungslücke? - 3. Kann dem nicht das Kindergeld beziehende Elternteil bei einem paritätischen Wechselmodell in der Günstigerprüfung die Zahlung von Kindergeld angerechnet werden? Ist die Regelung des § 31 Satz 4 Halbsatz 2 EStG durch die Anerkennung dieses Modells überholt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 799/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 08 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2024 |
Erledigungs-Az: | III R 1/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 15 67 |